Erstes Bestattungsinstitut in Heidenheim
SIEGFRIED JAHRAUS

 

 

BESTATTUNGSVORSORGE - Notwendiges selbst regeln

Bestattungsvorsorge ... was bedeutet das?


Bestattungsvorsorge bedeutet, dass man alle Dinge, die im Zusammenhang mit einer Bestattung stehen, vorab festlegen kann. Insbesondere werden die Bestattungsart sowie Details und individuelle Wünsche im Ablauf einer Bestattung schriftlich festgehalten. Ebenso werden die Personenstandsdaten als auch alle anderen notwendigen Informationen zur vorsorgenden Person notiert. Im "Ernstfall" stehen dann alle erforderlichen Daten ohne langes Suchen sofort zur Verfügung.
Einer solchen Bestattungsfestlegung sollte selbstverständlich ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch vorangehen.

Wir vom Bestattungshaus Siegfried Jahraus stehen Ihnen gerne für ein solches Gespräch zur Verfügung.

Diese Beratung kann in einem unserer Büroräume oder aber in gewohnter Umgebung bei Ihnen zu Hause erfolgen. Hinreichend und ausführlich können wir sie dann in allen Dingen der Bestattungsregelung informieren.
Erst wenn Sie den nötigen Informationsstand haben und Ihre individuelle Situation erörtert worden ist, können Sie gemeinsam mit uns die für Sie richtigen Entscheidungen treffen. Wir werden Ihnen bei ihrer Entscheidungsfindung sicherlich hilfreich zur Seite stehen können, damit Sie sich sicher sein können, das Richtige getan und
alles Notwendige vorab geregelt zu haben.

Wer sollte eine Bestattungsvorsorge-Regelung treffen?

In erster Linie sollten natürlich und vor allem alleinstehende Personen, als auch diejenigen Menschen eine Bestattungs-Vorsorgeregelung in Betracht ziehen, deren Angehörige nicht in nächster Umgebung wohnen oder mit einer Bestattungsabwicklung aus anderen Gründen nicht belastet werden können oder sollen. Denn oftmals fehlt hier der ständige Kontakt zu den nächsten Angehörigen; diese sind, das zeigt die Erfahrung, dann meist völlig überfordert und stehen hilflos vielen Dingen gegenüber, die im Todesfall nun schnell zu entscheiden sind.
In diesen Situationen ist eine bestehende Vorabregelung für alle Beteiligten äußerst hilfreich und sinnvoll.
Doch sind es wirklich "nur" die alleinstehenden und ggf. die älteren oder mit Krankheit belasteten Menschen, die sich aufgrund der eben beschriebenen Lebenssituation für eine Vorabregelung ihrer dereinstigen Bestattung entscheiden sollten?
Wenn wir mal ehrlich sind, dann wird uns unserer eigenen Sterblichkeit doch täglich vor Augen geführt. Beim Lesen der örtlichen Presse verbringen wir einen nicht unwesentlichen Teil unserer Zeit mit der Seite der Todesanzeigen; wir studieren die abgedruckten Namen, Geburts- und Sterbedaten und stellen diese dann kurzzeitig und automatisch mit unserer eigenen Person in Beziehung. Zuweilen betroffen oder auch teilnahmslos gehen uns Gedanken durch den Kopf wie beispielsweise :
"...oje, Herr ... ist tot", oder "...das ist ja mein Jahrgang" oder "... erst letzte Woche hab ich doch noch mit ihr geredet".
Auch wenn in unserem näheren Verwandten- und Bekanntenkreis jemand verstirbt, so sind wir, neben der Trauer um den Verstorbenen, mehr als sonst mit ähnlichen Gedanken wie eben beschrieben konfrontiert. In solchen Momenten und Zeiten, wenn wir am Sarg oder am Grab des Verstorbenen stehen, kommt einem unwillkürlich auch mal folgender Gedanke kurzzeitig in den Sinn: "..... was wäre eigentlich, wenn ich selbst.....".
Dieser Gedanke wird wohl in den seltensten Fällen zu Ende gedacht. Es ist wohl nur allzu menschlich, Negatives oder Unangenehmes zu verdrängen und sich damit nicht unnötig zu belasten. Die Tageszeitung wird zugeschlagen, die Teilnahme an einer Trauerfeier ist beendet und man wendet sich natürlich wieder den alltäglichen Dingen seines eigenen Lebens zu.
Der Gedanke an die eigene Sterblichkeit ist verdrängt, schlummert kurzfristig verborgen in uns, um vielleicht schon morgen das eben beschriebene Gedankenspiel von Neuem zu beginnen.
Vielleicht nehmen Sie sich einmal die Zeit, die notwendig ist, und führen den Gedanken über ihr eigenes Ableben einmal ein Stückchen weiter. Tun Sie dies ernsthaft und mit der nötigen Konsequenz. Vielleicht beziehen Sie ihren Partner oder einen guten Freund oder eine Freundin, eine ihnen vertraute Person also mit in ihre Überlegungen ein. Vielleicht kommen Sie nach ihren Gesprächen und Überlegungen dann irgendwann zur Erkenntnis, dass sich der Tod auch für Sie selbst als eine unausweichliche Tatsache darstellt. Nur die Umstände und der Zeitpunkt sind ungewiss, in der Regel nicht vorhersehbar oder zu beeinflussen. Dies ist nun wahrlich keine besonders neue Erkenntnis. Natürlich weiß jeder von uns, dass er einmal sterben wird. Aber ein echtes, wirkliches und ehrliches Bewusstsein dafür zu entwickeln ist möglicherweise schon eine neue persönliche Erfahrung für jeden. Der Umgang mit dem allgegenwärtigen Tod wird ein anderer. Es wird akzeptiert, dass der Tod zum Leben dazugehört; und auf der anderen Seite werden Dinge im Leben, die vorher als selbstverständlich angesehen worden sind, von einer anderen Sichtweise betrachtet, und möglicherweise neu wertgeschätzt.

"Der, den der Tod nicht weiser macht, hat nie mit Ernst an ihn gedacht."
(C. Fürchtegott Gellert)

Deshalb ist es doch nur redlich sich einmal darüber Gedanken zu machen, was ihnen im "Falle eines Falles" wichtig ist. Die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge-Regelung stellt hier für jedermann ein geeignetes Instrument dar, um das aus seiner Sicht wirklich Notwendige im Voraus festzulegen.

Denn Vorsorge bedeutet:
Selbst bestimmen, Klarheit schaffen, Notwendiges selbst regeln, Verantwortung in eigener Sache übernehmen, Angehörige entlasten.


Nur durch die vorab festgelegten Inhalte kann gewährleistet werden, dass im Todesfall die Dinge und Angelegenheiten so ablaufen, wie Sie es gewünscht und gewollt haben.
Deshalb wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Bestattungshaus; wir werden mit der nötigen Erfahrung und Diskretion ganz individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Und mit der Gewissheit, alles für Sie Mögliche und Notwendige getan zu haben, werden Sie die Dinge im Leben etwas beruhigter angehen."

Wie kommt ein Bestattungsvorsorge-Vertrag zustande?

Nach ausführlichem Beratungsgespräch werden die wichtigsten Punkte zu ihrem Bestattungswunsch schriftlich festgehalten und durch ihre Unterschrift dann bestätigt. Dieses Dokument stellt nun eine legitimierte Willensbekundung ihrerseits dar, und wird zusammen mit ihrer ausführlichen Vorsorgeakte in unserem Bestattungshaus sicher und vertraulich aufbewahrt.
Inhalte des Vertrages können selbstverständlich jederzeit abgeändert werden, müssen ggf. auch im Laufe der Zeit an die sich ständig ändernden Verhältnisse angepasst werden. Ebenso ist der Vorsorge-Vertrag ohne Kündigungsfrist oder anderen Klauseln jederzeit auflösbar. Dies wird dann in der Regel nötig, wenn Sie ihren Wohnsitz außerhalb unseres ständigen Einzugsgebietes verlegen. In diesem Fall wäre es sinnvoll, die Vorsorge-Betreuung einem Institut in ihrer Umgebung zu übertragen.

Was kostet eine Vorsorge-Betreuung

Eine Bestattungs-Vorsorgeberatung und eine daraus resultierende Vorsorge-Betreuung ist eine kostenfreie Dienstleistung unseres Bestattungshauses.

Sollte man für den Todesfall auch finanziell vorsorgen?

Im Beratungsgespräch werden Ihre Wünsche und Vorstellungen festgelegt. Daraus ergibt sich dann ein recht genaues Bild der zu erwartenden Bestattungskosten. Nach Berücksichtigung bereits bestehender Absicherungen für den Todesfall (z.B. Lebensversicherungen o.ä.) sowie einer Einschätzung Ihrer persönlichen Lebenssituation wird dann klar, ob und vor allem in welcher Höhe eine finanzielle Absicherung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, können wir Ihnen als qualifiziertes Unternehmen gezielt die dafür passenden Lösungen anbieten.
Über die Serviceeinrichtung Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. stehen hier verschiedene Produkte zur Auswahl. Zum Einen besteht die Möglichkeit einer Zusatz-Sterbegeldversicherung mit monatlich geringen Beitragszahlungen zu einer vorher festgelegten Versicherungssumme. Ebenso kann man dort eine vorher festgelegte Summe in ein Depot einzahlen, und erhält dann eine zweckgebundene Versicherungspolice darüber. Der eingezahlte Geldbetrag ist automatisch durch eine Bankbürgschaft abgesichert. Der Depotwert verzinst sich ähnlich einem Sparbuch und die anfallenden Zinsen werden dem Depot jährlich zugerechnet. Im Leistungsfall wird dann die Depotsumme nebst Zinsen an uns als ausführendes Bestattungsinstitut ausbezahlt, damit die anfallenden Kosten direkt von uns beglichen werden können. Nähere Informationen zu den finanziellen Vorsorgemodellen halten wir für Sie bereit.
Ob Sie nun für den Bestattungsfall finanziell vorsorgen sollten, hängt hauptsächlich von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Möglichkeiten ab. Generell ist zu sagen, dass seit der Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes der Krankenkassen, ein Todesfall einen plötzlichen und nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellt. Insofern ist eine finanzielle Absicherung in der Regel mehr als ratsam.

Fazit
Aus unserer fast 40-jährigen Erfahrung im Umgang mit dem Tod und der Trauer ist zum Thema Bestattungs-Vorsorge zusammenfassend folgendes zu sagen:

Immer mehr Menschen treffen in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch mit uns die notwendigen Entscheidungen vorab selbst. <

Ein Bedürfnis, niemanden mit seinem eigenen Tod unnötig und über die Maßen belasten zu wollen, sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung ist Grund für die immer größer werdende Anzahl derer, die ihre dereinstige Bestattung vorab festlegen wollen. Diejenigen, die den zugegeben oft schweren ersten Schritt zu einem Vorsorgegespräch getan haben, sind danach erheblich erleichtert. Sie begehen ihren Alltag von da an mit einem etwas ruhigeren Gewissen, nämlich alles Notwendige und für sich selbst Mögliche geregelt zu haben. Ein wirklich beruhigendes Gefühl, wie uns viele Vorsorgenden immer wieder bestätigen.

 

 

 

 

 

 

 
Wir über uns Unsere Leistungen Bestattungsvorsorge Leitfaden im Trauerfall Impressum