BESTATTUNGSVORSORGE
- Notwendiges selbst regeln
Bestattungsvorsorge ... was bedeutet das?
Bestattungsvorsorge bedeutet, dass man alle Dinge, die im Zusammenhang
mit einer Bestattung stehen, vorab festlegen kann. Insbesondere
werden die Bestattungsart sowie Details und individuelle Wünsche im
Ablauf einer Bestattung schriftlich festgehalten. Ebenso werden die
Personenstandsdaten als auch alle anderen notwendigen Informationen
zur vorsorgenden Person notiert. Im "Ernstfall" stehen dann alle erforderlichen
Daten ohne langes Suchen sofort zur Verfügung.
Einer solchen Bestattungsfestlegung sollte selbstverständlich ein ausführliches
und individuelles Beratungsgespräch vorangehen.
Wir vom Bestattungshaus
Siegfried Jahraus stehen Ihnen gerne für ein solches Gespräch zur Verfügung.
Diese Beratung kann in einem unserer Büroräume oder aber in gewohnter
Umgebung bei Ihnen zu Hause erfolgen. Hinreichend und ausführlich können
wir sie dann in allen Dingen der Bestattungsregelung informieren.
Erst wenn Sie den nötigen Informationsstand haben und Ihre individuelle
Situation erörtert worden ist, können Sie gemeinsam mit uns die für
Sie richtigen Entscheidungen treffen. Wir werden Ihnen bei ihrer Entscheidungsfindung
sicherlich hilfreich zur Seite stehen können, damit Sie sich sicher
sein können, das Richtige getan und
alles Notwendige vorab geregelt zu haben.
Wer sollte eine Bestattungsvorsorge-Regelung treffen?
In erster Linie sollten natürlich und vor allem alleinstehende
Personen, als auch diejenigen Menschen eine Bestattungs-Vorsorgeregelung
in Betracht ziehen, deren Angehörige nicht in nächster Umgebung wohnen
oder mit einer Bestattungsabwicklung aus anderen Gründen nicht belastet
werden können oder sollen. Denn oftmals fehlt hier der ständige Kontakt
zu den nächsten Angehörigen; diese sind, das zeigt die Erfahrung, dann
meist völlig überfordert und stehen hilflos vielen Dingen gegenüber,
die im Todesfall nun schnell zu entscheiden sind.
In diesen Situationen ist eine bestehende Vorabregelung für alle
Beteiligten äußerst hilfreich und sinnvoll.
Doch sind es wirklich "nur" die alleinstehenden und ggf. die älteren
oder mit Krankheit belasteten Menschen, die sich aufgrund der eben beschriebenen
Lebenssituation für eine Vorabregelung ihrer dereinstigen Bestattung
entscheiden sollten?
Wenn wir mal ehrlich sind, dann wird uns unserer eigenen Sterblichkeit
doch täglich vor Augen geführt. Beim Lesen der örtlichen Presse verbringen
wir einen nicht unwesentlichen Teil unserer Zeit mit der Seite der Todesanzeigen;
wir studieren die abgedruckten Namen, Geburts- und Sterbedaten und stellen
diese dann kurzzeitig und automatisch mit unserer eigenen Person in
Beziehung. Zuweilen betroffen oder auch teilnahmslos gehen uns Gedanken
durch den Kopf wie beispielsweise :
"...oje, Herr ... ist tot", oder "...das ist ja
mein Jahrgang" oder "... erst letzte Woche hab ich doch
noch mit ihr geredet".
Auch wenn in unserem näheren Verwandten- und Bekanntenkreis jemand verstirbt,
so sind wir, neben der Trauer um den Verstorbenen, mehr als sonst mit
ähnlichen Gedanken wie eben beschrieben konfrontiert. In solchen Momenten
und Zeiten, wenn wir am Sarg oder am Grab des Verstorbenen stehen, kommt
einem unwillkürlich auch mal folgender Gedanke kurzzeitig in den Sinn:
"..... was wäre eigentlich, wenn ich selbst.....".
Dieser Gedanke wird wohl in den seltensten Fällen zu Ende gedacht. Es
ist wohl nur allzu menschlich, Negatives oder Unangenehmes zu verdrängen
und sich damit nicht unnötig zu belasten. Die Tageszeitung wird zugeschlagen,
die Teilnahme an einer Trauerfeier ist beendet und man wendet sich natürlich
wieder den alltäglichen Dingen seines eigenen Lebens zu.
Der Gedanke an die eigene Sterblichkeit ist verdrängt, schlummert kurzfristig
verborgen in uns, um vielleicht schon morgen das eben beschriebene Gedankenspiel
von Neuem zu beginnen.
Vielleicht nehmen Sie sich einmal die Zeit, die notwendig ist, und führen
den Gedanken über ihr eigenes Ableben einmal ein Stückchen weiter. Tun
Sie dies ernsthaft und mit der nötigen Konsequenz. Vielleicht beziehen
Sie ihren Partner oder einen guten Freund oder eine Freundin, eine ihnen
vertraute Person also mit in ihre Überlegungen ein. Vielleicht kommen
Sie nach ihren Gesprächen und Überlegungen dann irgendwann zur Erkenntnis,
dass sich der Tod auch für Sie selbst als eine unausweichliche Tatsache
darstellt. Nur die Umstände und der Zeitpunkt sind ungewiss, in der Regel
nicht vorhersehbar oder zu beeinflussen. Dies ist nun wahrlich keine
besonders neue Erkenntnis. Natürlich weiß jeder von uns, dass er einmal
sterben wird. Aber ein echtes, wirkliches und ehrliches Bewusstsein
dafür zu entwickeln ist möglicherweise schon eine neue persönliche Erfahrung
für jeden. Der Umgang mit dem allgegenwärtigen Tod wird ein anderer.
Es wird akzeptiert, dass der Tod zum Leben dazugehört; und auf der anderen
Seite werden Dinge im Leben, die vorher als selbstverständlich angesehen
worden sind, von einer anderen Sichtweise betrachtet, und möglicherweise
neu wertgeschätzt.
"Der, den der Tod
nicht weiser macht, hat nie mit Ernst an ihn gedacht."
(C. Fürchtegott Gellert)
Deshalb ist es doch nur
redlich sich einmal darüber Gedanken zu machen, was ihnen im "Falle
eines Falles" wichtig ist. Die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge-Regelung
stellt hier für jedermann ein geeignetes Instrument dar, um das aus
seiner Sicht wirklich Notwendige im Voraus festzulegen.
Denn Vorsorge bedeutet:
Selbst bestimmen, Klarheit schaffen,
Notwendiges selbst regeln, Verantwortung in eigener Sache übernehmen,
Angehörige entlasten.
Nur durch die vorab festgelegten Inhalte kann gewährleistet werden,
dass im Todesfall die Dinge und Angelegenheiten so ablaufen, wie Sie
es gewünscht und gewollt haben.
Deshalb wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Bestattungshaus; wir
werden mit der nötigen Erfahrung und Diskretion ganz individuell auf
Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Und mit der Gewissheit, alles
für Sie Mögliche und Notwendige getan zu haben, werden Sie die Dinge
im Leben etwas beruhigter angehen."
Wie kommt ein Bestattungsvorsorge-Vertrag
zustande?
Nach ausführlichem Beratungsgespräch werden die wichtigsten Punkte zu
ihrem Bestattungswunsch schriftlich festgehalten und durch ihre Unterschrift
dann bestätigt. Dieses Dokument stellt nun eine legitimierte Willensbekundung
ihrerseits dar, und wird zusammen mit ihrer ausführlichen Vorsorgeakte
in unserem Bestattungshaus sicher und vertraulich aufbewahrt.
Inhalte des Vertrages können selbstverständlich jederzeit abgeändert
werden, müssen ggf. auch im Laufe der Zeit an die sich ständig ändernden
Verhältnisse angepasst werden. Ebenso ist der Vorsorge-Vertrag ohne
Kündigungsfrist oder anderen Klauseln jederzeit auflösbar. Dies wird
dann in der Regel nötig, wenn Sie ihren Wohnsitz außerhalb unseres ständigen
Einzugsgebietes verlegen. In diesem Fall wäre es sinnvoll, die Vorsorge-Betreuung
einem Institut in ihrer Umgebung zu übertragen.
Was kostet eine Vorsorge-Betreuung
Eine Bestattungs-Vorsorgeberatung und eine daraus resultierende
Vorsorge-Betreuung ist eine kostenfreie Dienstleistung unseres
Bestattungshauses.
Sollte man für den Todesfall auch finanziell vorsorgen?
Im Beratungsgespräch werden Ihre Wünsche und Vorstellungen festgelegt.
Daraus ergibt sich dann ein recht genaues Bild der zu erwartenden Bestattungskosten.
Nach Berücksichtigung bereits bestehender Absicherungen für den Todesfall
(z.B. Lebensversicherungen o.ä.) sowie einer Einschätzung Ihrer persönlichen
Lebenssituation wird dann klar, ob und vor allem in welcher Höhe eine
finanzielle Absicherung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, können
wir Ihnen als qualifiziertes Unternehmen gezielt die dafür passenden
Lösungen anbieten.
Über die Serviceeinrichtung Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
e.V. stehen hier verschiedene Produkte zur Auswahl. Zum Einen besteht
die Möglichkeit einer Zusatz-Sterbegeldversicherung mit monatlich geringen
Beitragszahlungen zu einer vorher festgelegten Versicherungssumme. Ebenso
kann man dort eine vorher festgelegte Summe in ein Depot einzahlen,
und erhält dann eine zweckgebundene Versicherungspolice darüber. Der
eingezahlte Geldbetrag ist automatisch durch eine Bankbürgschaft abgesichert.
Der Depotwert verzinst sich ähnlich einem Sparbuch und die anfallenden
Zinsen werden dem Depot jährlich zugerechnet. Im Leistungsfall wird
dann die Depotsumme nebst Zinsen an uns als ausführendes Bestattungsinstitut
ausbezahlt, damit die anfallenden Kosten direkt von uns beglichen werden
können. Nähere Informationen zu den finanziellen Vorsorgemodellen halten
wir für Sie bereit.
Ob Sie nun für den Bestattungsfall finanziell vorsorgen sollten, hängt
hauptsächlich von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Möglichkeiten
ab. Generell ist zu sagen, dass seit der Streichung des gesetzlichen
Sterbegeldes der Krankenkassen, ein Todesfall einen plötzlichen und
nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellt. Insofern ist eine
finanzielle Absicherung in der Regel mehr als ratsam.
Fazit
Aus unserer fast 40-jährigen Erfahrung im Umgang mit dem Tod und der
Trauer ist zum Thema Bestattungs-Vorsorge zusammenfassend folgendes
zu sagen:
Immer mehr Menschen
treffen in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch mit uns die
notwendigen Entscheidungen vorab selbst. <
Ein Bedürfnis, niemanden
mit seinem eigenen Tod unnötig und über die Maßen belasten zu wollen,
sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung ist Grund für die immer größer
werdende Anzahl derer, die ihre dereinstige Bestattung vorab festlegen
wollen. Diejenigen, die den zugegeben oft schweren ersten Schritt zu
einem Vorsorgegespräch getan haben, sind danach erheblich erleichtert.
Sie begehen ihren Alltag von da an mit einem etwas ruhigeren Gewissen,
nämlich alles Notwendige und für sich selbst Mögliche geregelt zu haben.
Ein wirklich beruhigendes Gefühl, wie uns viele Vorsorgenden immer wieder
bestätigen.