Erste Maßnahmen

Die emotionale Belastung bei einem Todesfall ist groß, besonders, wenn er überraschend eintritt. Außerdem müssen neben bürokratischen Erledigungen viele Entscheidungen gefällt werden. Wir können Ihnen bei allem helfen, was jetzt zu tun ist ‒ den Umfang unseres Einsatzes bestimmen Sie selbst. In unserem ersten Beratungsgespräch klären wir alle wichtigen Schritte.

Zunächst muss ein Arzt den Tod Ihres Angehörigen schriftlich bescheinigen. Rufen Sie daher Ihren Hausarzt oder auch einen Notarzt an. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Verwaltung dieser Einrichtung die ersten Schritte. Ist der Tod auf öffentlichen Plätzen, Straßen oder Gebäuden eingetreten, so veranlassen die entsprechenden Behörden alles Notwendige und benachrichtigen auch die Angehörigen.

Wenn Sie von einem Trauerfall betroffen sind, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch und Heiratsurkunde (bei Eheleuten oder Lebenspartnerschaften)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer)
  • falls vorhanden:
    • Bestattungsvorsorgevertrag
    • Versicherungspolice(n)
    • Graburkunde(n)
    • Schwerbehindertenausweis

Es ist ratsam, Kleidung für die verstorbene Person und ggf. auch Zahnprothesen bereitzuhalten. Sie sollten in den nächsten Stunden abwägen, ob Sie noch einige Zeit mit dem Verstorbenen verbringen möchten, um Abschied zu nehmen. Wir bieten Ihnen die fachgerechte Waschung und Versorgung sowie die Aufbahrung des Verstorbenen in einem dafür geeigneten Abschiedsraum an. Durch eine thanatopraktische Behandlung des ausgebildeten Thanatologen Andreas Jahraus ist es möglich, den vorgeschriebenen Zeitraum bis zur Beisetzung zu verlängern. Bei längeren Überführungen oder auch nach schweren Unfällen oder Krankheiten ist eine thanatologische Behandlung ebenfalls sinnvoll oder sogar vorgeschrieben.