Bestattungen werden in Heidenheim teurer

Heidenheimer Zeitung vom 27.12.2016 Silja Kummer

Bestattungen werden künftig teurer, neue Satzung erlaubt alternative Bestattungsformen und soll für mehr Ordnung bei der Grabpflege sorgen.

Sterben ist nicht billig – und künftig wird es auf den Heidenheimer Friedhöfen nochmal erheblich teurer. Dies liegt daran, dass der Gemeinderat einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent im Friedhofsbereich verlangt. In den vergangenen drei Jahren hat das nicht ganz geklappt: 2014 wurden mit den Gebühren rund 92 Prozent der Kosten gedeckt, 2015 rund 96 Prozent. Für 2016 geht man derzeit davon aus, dass 98 Prozent Kostendeckung erreicht wird. Für die kommenden Jahre rechnet man mit gleichbleibenden Bestattungszahlen und höheren Kosten – deshalb müssen die Gebühren erhöht werden, um die Ausgaben zu decken. Geld gekostet hat die Neuanlage von Rasengrabfeldern und eines muslimischen Grabfeldes, sowie der Ausbau von Kolumbarien, Urnengemeinschaftsgräbern und Grabfeldern mit vorverlegten Trittplatten.

Während die Bestattungsgebühren nur marginal steigen, erhöhen sich die Grabgebühren um 20 bis 27 Prozent. Je nach den gewählten Bestattungsformen und möglichen Zusatzleistungen kann eine Beerdigung so um mehrere Hundert Euro teurer werden (siehe Info).

Vergleich mit anderen Städten

In Aalen operiert man ebenfalls mit einer hundertprozentigen Kostendeckung, dementsprechend sind auch die Gebühren ähnlich hoch wie die, die man in Heidenheim nun anstrebt. In Giengen wurden die Friedhofsgebühren ebenfalls neu kalkuliert, sie seien fast identisch mit denen in Heidenheim, stellt die Stadtverwaltung fest, bei manchen Bestattungsformen sogar höher.

Neben den Gebühren wurde auch eine neue Friedhofsatzung vom Gemeinderat beschlossen. Die Satzung wurde zuletzt vor sieben Jahren geändert. Seither gebe es ein novelliertes Bestattungsgesetz, den Trend zu neuen Grabformen, oft auch verbunden mit praktischen Problemen, berichtete Roland Baamann, Geschäftsbereichsleiter für das Friedhofswesen. Einige erläuterte er genauer. So wurde im neuen Bestattungsgesetz beispielsweise die Regelung, dass Verstorbene frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden dürfen, aufgehoben. In der neuen Satzung ist nun festgeschrieben, welche Unterlagen vorzulegen sind, damit die Bestattung stattfinden kann. Dies ist im Zusammenhang mit muslimischen Bestattungen wichtig. Auch ein Handlungsablauf für diese neue Bestattungsform ist in der Satzung beschrieben. Während beispielsweise Gräber nur von städtischen Angestellten ausgehoben werden dürfen, können Privatpersonen bei Bestattungen nach den Regeln des Islam beim Tragen des Sargs und beim teilweisen Verfüllen des Grabes tätig werden.

Streit um vernachlässigte Gräber

Der größte Streitpunkt auf dem Friedhof sei „das Herrichten und die Pflege von Grabstätten“, so Baamann. Vernachlässigte Gräber, aber auch die Dekoration von Gräbern mit „der Würde des Ortes nicht entsprechenden Gegenständen“ oder die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der eigentlichen Grabfläche sorgen für Ärger mit anderen Friedhofsnutzern und Besuchern. Um hier mehr Klarheit zu schaffen, wurde in der Friedhofsatzung genauer beschrieben, wie Gräber anzulegen sind und was in der Gestaltung erlaubt ist. Ganz klar geregelt ist nun auch, dass Bäume über Gräber ragen dürfen – dies war wohl die allerhäufigste Beschwerde bei der Friedhofsverwaltung. Auch enthält die neue Friedhofsatzung genaue Materialvorgaben für Särge und Sargausstattungen. „Rund 75 Prozent der Särge stammen aus dem Ausland“, so Baamann. Qualität und Materialien seien nicht immer konform mit einer ordnungsgemäßen Verrottung und Verwesung.