1. Bestattungspflicht

    Darunter versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verpflichtung, die Leiche eines Verstorbenen einer würdevollen sowie sachgemäßen Bestattung zuzuführen. In Deutschland ist dies im Bestattungsgesetz geregelt, das zur Totenfürsorgepflicht zählt. Dazu gehören Leichenschau, standesamtliche Abmeldung und die eigentliche Bestattung. Die Bestattungspflicht fällt nach dem Tod des Angehörigen auf die nächsten Verwandten des Verstorbenen, sie muss fristgerecht erfolgen.
  2. Bestattungspflichtige

    • Ehepartner
    • Kinder
    • Eltern
    • Geschwister
    • Enkelkinder
    • Großeltern
    • Sorge- bzw. Erziehungsberechtigte
    • Verwandte bis zum 3. Grad
  3. Elemente der Totenfürsorgepflicht

    • Wahl der Bestattungsart
    • Meldung beim Standesamt
    • Einsargung
    • Auswahl des Friedhofes und der Grabstätte
    • Transport der LeicheBeerdigung
  4. Ersatzvornahme

    Hat der Verstorbene keinerlei Angehörigen bzw. Verwandte mehr oder weigern sich diese, ihrer gesetzlichen Bestattungspflicht nachzukommen, wird das örtliche Ordnungsamt aktiv. Dieses übernimmt (auch aus Gründen des Seuchenschutzes) die Bestattung. Die Kosten hierfür sind von den eigentlich Bestattungspflichtigen zu tragen.
  5. Kostenübernahme

    Die Kosten sind von den Bestattungspflichtigen zu tragen. Im Falle einer Erbengemeinschaft sind die Mittel für die Bestattung aus der Erbmasse zu ziehen. Liegt diese nicht vor und war der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Ablebens unterhaltsberechtigt, hat der Unterhaltsverpflichtete die Kosten zu übernehmen. Liegt eine völlige Mittellosigkeit aller Beteiligten vor, übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung.